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Rechtsanwälte
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Hier finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Norwegen, mit denen in deutscher Sprache korrespondiert werden kann.
1. Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Kanzleien sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat die Mandantin bzw. der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Kanzleien erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Kanzleien stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
2. Allgemeine Informationen
Zivilsachen
Für erstinstanzliche Verfahren in Zivil- und Handelssachen besteht in Norwegen kein Anwaltszwang. Die Vertretung einer Partei durch andere Personen als Rechtsanwälte hat in der Praxis keine Bedeutung, da die Gerichte Personen, die gewerbsmäßig Rechtsangelegenheiten für andere besorgen, zurückweisen können. In Berufungsverfahren müssen die Berufungsschrift und -begründung von einem Rechtsanwalt unterzeichnet werden. Einzig für das Auftreten vor dem Obersten Gerichtshof (Høysterett) benötigen Rechtsanwälte in Norwegen sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen eine besondere Zulassung. Separate Fachgerichtsbarkeiten (bspw. Sozial- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit) existieren in Norwegen nicht.
Grundsätzlich muss vor jeder Klageeinreichung eine aus Laien bestehende außergerichtliche Schlichtungsstelle (Forliksråd), angerufen werden. In der Praxis bestehen aber weitreichende Ausnahmen, z. B. wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind und der kumulative Streitwert mindestens 200.000 NOK. (ca. 17.600 EUR) beträgt. Auch in Fällen, in denen es um Familiensachen, Wohnraummiete, arbeitsrechtliche Kündigungen oder Verfahren gegen staatliche Institutionen geht, ist die Schlichtungsstelle nicht zuständig. Die Adressen der Schlichtungsstellen sind im Internet unter www.forliksraadet.no abrufbar.
Für die Einschaltung der Vermittlungsstelle, sowie für das Gerichtsverfahren fallen Gebühren an. Gerichtsgebühren sind von der klagenden Partei vorzuschießen. Die Verfahren in den meisten Familiensachen, Mietsachen und Klagen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, sind gebührenfrei. Für alle seit dem 01.01.2024 eingehenden Sachen beträgt die Gerichtsgebühr grundsätzlich 1.277 NOK (ca. 112 EUR). Eine Übersicht über verschiedene Gebührenregelungen findet sich unter www.domstol.no.
Nach norwegischem Recht hat die unterliegende Partei die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie für die Rechtsverfolgung notwendig waren, grundsätzlich in voller Höhe zu erstatten. Aufgrund Art. 4 des EWR-Abkommens kann jedoch zuvor keine Sicherheitsleistung von dem Kläger verlangt werden, wenn dieser seinen (Wohn-)Sitz in einem EWR-Staat hat oder – im Falle einer juristischen Person – in einem EWR-Staat gegründet worden ist.
Die Anwaltsgebühren sind in Norwegen gesetzlich nicht geregelt. Daher ist es ratsam, diese Frage vor einer Vollmachtserteilung zu klären. Die Honorare werden grundsätzlich nach Stundensätzen abgerechnet, deren Höhe allerdings erheblich variieren kann. In Fällen der Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung liegt der staatliche Satz bei 1.140 NOK pro Stunde (ca. 100 EUR - Stand Mai 2023), in anderen Fällen kann das Honorar aber erheblich höher liegen (ca. zwischen 1.200 NOK und 4.000 NOK, entspricht ca. 105 EUR bis 350 EUR).
Auch nach norwegischem Recht können bedürftige Personen Prozesskosten- und Beratungshilfe (fri rettshjelp) durch den Staat in Form von öffentlicher Rechtsberatung, der Übernahme von Anwaltskosten oder der Befreiung von den Gerichtsgebühren erhalten. Ausgenommen sind im Regelfall Anträge auf Trennung (separasjon) und Scheidung (skilsmisse). Die Jahreseinkommensgrenze für diese Bewilligung liegt derzeit bei 350.000 NOK (ca. 30.800 EUR) für Alleinstehende bzw. 540.000 NOK (ca. 47.500 EUR) für Verheiratete und andere Personen mit gemeinsamer Haushaltsführung. Die Nettovermögensgrenze beträgt einheitlich 150.000 NOK (ca. 13.200 EUR). Selbst im Falle einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist aber ein geringer Eigenanteil von 1215 NOK (ca. 110 EUR) zu tragen, wenn das jährliche Bruttoeinkommen 99.999 NOK (ca. 8.800 EUR) übersteigt. Weitere Informationen sind unter https://www.statsforvalteren.no/en/portal/People-and-society/Legal-aid/ sowie www.fri-rettshjelp.no verfügbar.
Kostenlose Rechtsberatung von einer halben Stunde erteilen im Rahmen des „Jussbussen“-Projekts Jurastudenten im letzten Semester. Nähere Informationen hierzu sind telefonisch unter +47 22 84 29 00, E-Mail: leder@jussbuss.no, sowie unter www.jussbuss.no erhältlich. Weitere kostenlose Rechtsberatung kann im Internet unter www.jusshjelpa.no (für Nord-Norwegen) und www.jurk.no (Rechtshilfe für Frauen) gefunden werden. Rechtsanwälte findet man im Internet unter www.fri-rettshjelp.no unter „advokaten svarer“.
In Norwegen sind die Gerichte gleichzeitig für notarielle Aufgaben zuständig. Es existieren also keine eigenständigen Notariate wie in Deutschland. Die von den Gerichten wahrgenommenen notariellen Aufgaben sind im Wesentlichen denen eines deutschen Notars vergleichbar und erstrecken sich z.B. auf die Beglaubigung von Unterschriften und die Fertigung beglaubigter Kopien. Darüber hinaus stellen die Gerichte in notarieller Funktion auch Zeichnungsbefugnisse für Unternehmen, Approbationen und Lebensbescheinigungen („Leveattest“) aus.
Strafsachen
In Norwegen hat ein Angeklagter grundsätzlich das Recht auf einen Verteidiger, wenn die Sache vor einem Gericht verhandelt wird. Ähnlich wie in Deutschland gibt es Listen von sog. „öffentlichen Verteidigern“, die als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt werden können und vom Staat bezahlt werden. Die Liste ist abrufbar unter https://www.domstol.no/no/roller-og-aktorer-i-retten/forrersva/. Es ist auch möglich, einen eigenen Verteidiger zu engagieren, dessen Kosten allerdings selbst getragen werden müssen. Es ist nicht erlaubt, Ehepartner, Verlobte, Verwandte in gerader oder in der Seitenlinie sowie verschwägerte Personen oder Geschwister als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen.
Sofern eine Anhörung über die Verhängung von Untersuchungshaft stattfindet, steht den Beschuldigten auch in Norwegen ein Pflichtverteidiger zu, es sei denn das Gericht hält das Fernbleiben eines Verteidigers für unbedenklich und der Beschuldigte stimmt ausdrücklich zu, dass kein Pflichtverteidiger bestellt wird. Im Unterschied zu Deutschland muss in Norwegen ein Tatverdächtiger nach seiner Ergreifung durch die Polizei erst am dritten Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Des Weiteren existiert keine gesetzliche Frist hinsichtlich der maximalen Dauer der Untersuchungshaft. Die Sache soll lediglich in angemessener Zeit bearbeitet werden, was von Umfang und Komplexität der jeweiligen Angelegenheit abhängt.
Als allgemeiner Kontakt für Fragen kann ggf. die norwegische Anwaltsvereinigung dienen:
Den Norske Advokatforening
Tel.: 0047 – 22 03 50 50
Adresse: Universitetsgata 9, 0164 Oslo
Postaderesse: Postboks 362 Sentrum, 0102 Oslo
Internet: www.advokatforeningen.no – mit Kontaktformular
Name und Anschrift | Fachrichtung |
OSLO | |
Avocado Advokater AS | Sachgebiete:
Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Advokatfirmaet BAHR AS | Sachgebiete: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Brækhus Advokatfirma DA | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
CON.TAX.NOR Advokatfirma AS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Deutsch-Norwegische Handelskammer | Norsk-Tysk Handelskammer | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Advokatfirmaet Elden AS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Advokatfirmaet Grette AS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Kvale Advokatfirma DA | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Langseth Advokatfirma DA | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
SANDS Advokatfirma DA Ansprechpartner: Rechtsanwältin und Advokat Simone Häderle Ingeberg Mobil: +47 95 29 22 85 E-Mail: shi@sands.no Advokat (H) Stein Hegdal Mobil: +47 90 09 69 80 E-Mail: sth@sands.no Postanschrift: Pb. 1829 Vika, 0123 Oslo Besucheradresse: Cort Adelers gate 33 Internet: www.sands.no www.sands.no/de/tatigkeitsfelder/german-desk/ | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Advokatfirmaet Seland | Rödl & Partner AS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Advokatfirmaet Wilding & Co | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
BODØ | |
Angelladvokatfirma AS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
FREDRIKSTAD | |
Advokatene i Lykkeberg | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
HAUGESUND | |
Advokatfirmaet Eurojuris Haugesund AS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
TRONDHEIM | |
Advokatfirmaet Strand & Co ANS | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |
Advokatene Wiig & Co | Sachgebiete: Korrespondenzsprachen: Aufnahme von Rechtsreferendaren: |