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Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt

Stempel

Stempel, © Liesson/photothek.net

09.01.2023 - Artikel

Sie können die Geburt Ihres in Norwegen geborenen Kindes beim zuständigen Standesamt anzeigen und eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine generelle Pflicht zur Registrierung der Geburt in Deutschland besteht jedoch nicht.

Für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geboren werden, kann die Nachbeurkundung ihrer Geburt im deutschen Geburtenregister beantragt werden. Aus diesem Register können dann deutsche Geburtsurkunden ausgestellt werden. Die Nachbeurkundung der Geburt erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Sie ist nicht verpflichtend (deutsche Eltern, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, beachten bitte den Hinweis in der Infobox weiter unten auf dieser Seite).

Das Antragsformular für die Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt sieht die Möglichkeit vor, bei Bedarf eine Namenserklärung abzugeben. Wenn Sie also einen Antrag auf Nachbeurkundung stellen, müssen Sie kein zusätzliches Formular für die Namenserklärung ausfüllen.

Die Auslandvertretungen beraten und wirken bei der Antragstellung mit. Die Nachbeurkundung erfolgt jedoch nicht in der Auslandsvertretung, sondern durch das zuständige Standesamt in Deutschland. Das Verfahren der Nachbeurkundung beim Standesamt dauert in der Regel einige Monate (im Einzelfall auch Jahre) und ist gebührenpflichtig. Bitte informieren Sie sich hier , wie Sie einen Antrag über die Botschaft stellen können.

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