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Übersetzungen

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox
Bitte berücksichtigen Sie, dass Dokumente, die nicht in deutsch, englisch oder norwegisch abgefasst sind, eine durch einen staatlich anerkannten Übersetzer gefertigte Übersetzung beigefügt werden muss. Urkunden, die außerhalb Norwegens oder eines CIEC-Mitgliedstaates ausgestellt wurden, müssen zudem mit einer Apostille/Legalisation versehen sein.
Staatlich zugelassene Übersetzer finden Sie auf https://www.translatorportalen.com/de.