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Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union

Um gato dentro de uma caixa de transporte aberta, ao lado está um cachorro pequeno

Animais em viagem, © Colourbox

04.04.2023 - Artikel

Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

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