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Termin buchen

aufgeklappter Tischkalender mit Kugelschreiber

Terminbuchung, © colourbox.de

06.03.2023 - Artikel

Über diese Seite gelangen Sie zu unserem Terminbuchungssystem.

Unter „Bürgerservice“ halten wir auf unserer Webseite für Sie zahlreiche Informationen bereit. Bitte informieren Sie sich dort z.B. über die für einen Passantrag benötigten Unterlagen oder über familienrechtliche Fragen (Namensführung, Abstammung, Personenstandsurkunden usw.).

Passangelegenheiten

Bei der Passbeantragung benötigen Sie für jeden Antragsteller einen Termin (z.B. benötigen Sie für 2 Erwachsene und 1 Kind 3 Termine). Sollten Sie für eine Person sowohl einen Reisepass als auch einen Personalausweis beantragen wollen, können Sie dies innerhalb eines Termins machen.

Pässe und Personalausweise, deren Gültigkeit abgelaufen sind, können nicht verlängert werden; es muss stets die Ausstellung eines neuen Passes bzw. eines neuen Personalausweises beantragt werden.

Für Wohnortänderungen benötigen Sie keinen Termin. Bitte beachten Sie das hier beschriebene Verfahren.

Für die Abholung von ausgestellten Pässen und Personalausweisen können Sie montags bis donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr ohne Termin vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Nachricht von uns erhalten, sobald das Ausweisdokument abholbereit ist. Alternativ können Sie bei Passbeantragung um Übersendung der ausgestellten Dokumente bitten.

Visaangelegenheiten

Visumstermine werden nur nach vorheriger Anmeldung per E-Mail (info[at]oslo.diplo.de) vergeben.

Sonstige konsularische Angelegenheiten

Für Lebensbescheinigungen benötigen Sie keinen Termin. Sie können montags bis freitags zwischen 9.00 und 11.30 Uhr oder montags bis donnerstags zwischen 14 und 15 Uhr vorsprechen. Bitte beachten Sie, dass Lebensbescheinigungen für Betriebsrenten, private Versicherungen und Renten aus Staaten außerhalb der EU und des EWR gebührenpflichtig sind.

Auch für die Beglaubigung von Fotokopien können Sie zu den oben genannten Zeiten ohne Termin in der Botschaft vorsprechen. Falls Sie Gebührenbefreiung für Studienzwecke in Anspruch nehmen möchten, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit.

Anträge auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit müssen zwar über die Botschaft gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist jedoch nicht zwingend. Bitte beachten Sie folgenden Beitrag. Wenn Sie den Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung persönlich abgeben wollen, müssen Sie einen Termin buchen.

Termine für Beurkundungen (z.B. Erbscheinsanträge, eidesstattliche Versicherungen, Vaterschaftsanerkennungen) werden nur individuell vergeben. Bitte buchen Sie keinen Termin für sonstige konsularische Angelegenheiten, sondern wenden Sie sich zunächst über das Kontaktformular auf der Startseite an die Rechts- und Konsularabteilung.

Wenn Sie eine Namenserklärung abgeben oder einen Antrag auf Beurkundung im Geburten- oder Eheregister stellen wollen, lesen Sie bitte unsere Hinweise auf dieser Webseite über das zu beachtende Antragsverfahren. Erst nachdem die erforderliche Vorprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, kann ein Termin vergeben werden. Im Normalfall schlagen wir einen Termin vor. Sollte dieser für Sie nicht passend sein, können Sie sich einen anderen verfügbaren Termin in der Rubrik „Sonstige konsularische Angelegenheiten“ buchen.

Termine für sonstige konsularische Angelegenheiten können montags bis donnerstags jeweils am Nachmittag gebucht werden.

Klicken Sie hier, um Ihren Termin zu buchen (deutsch/englisch)

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

Um Ansteckungen in unseren engen Räumlichkeiten zu vermeiden, dürfen nur Personen die Botschaft betreten, die aktuell symptomfrei sind. Wenn Sie symptomfrei, aber positiv getestet auf Covid-19 sind, kommen Sie bitte ebenfalls nicht in die Botschaft.

Bitte verzichten Sie auf die Mitnahme von Gepäckstücken/Taschen/Rucksäcken/Messenger Bags/Schirme etc.. Sofern unumgänglich, sind diese aus Sicherheitsgründen in den Schließfächern vor dem Botschaftsgebäude aufzubewahren.

Begleitpersonen können nur in die Botschaft eingelassen werden, wenn ihre Begleitung erforderlich ist (z.B. beide Elternteile bei Angelegenheiten von Minderjährigen oder Begleitung von körperlich beeinträchtigten Menschen).

In der Botschaft stehen keine Toiletten zur Verfügung.

Kommen Sie bitte einige Minuten vor Ihrem Termin zur Botschaft, damit die Einlasskontrolle rechtzeitig vor Ihrem Termin abgeschlossen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

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