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Aktuelle Informationen zu Lebensbescheinigungen
Rente, © colourbox
Wenn Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenzahlung der gesetzlichen Renten- oder gesetzlichen Unfallversicherung sowie Zusatzversorgung haben, werden Sie einmal im Jahr aufgefordert, einen Lebensnachweis zu erbringen. Dies erfolgt regelmäßig zusammen mit der Anpassungsmitteilung Ihrer Rentenhöhe. Der jährliche Lebensnachweis kann ab dem Jahr 2024 weltweit wahlweise physisch per Formblatt oder digital erbracht werden; wir empfehlen Ihnen die Nutzung des digitalen Verfahrens.
Nähere Informationen zu beiden Verfahren (Formblatt Lebensbescheinigung – LB - oder digitaler Lebensnachweis - DLN) finden Sie unter:
www.rentenservice.de/LB
www.rentenservice.de/DLN
Nutzen Sie vorrangig bitte das digitale Verfahren (DLN), welches Sie sicher, kostenfrei und bequem von zuhause erbringen können, unabhängig von Feiertagen und Öffnungszeiten. Sie können über Ihr Smartphone/ Tablet per QR-Code den Nachweis erbringen. Das Schreiben „Digitaler Lebensnachweis“ inklusive QR-Code wird Ihnen zusammen mit der Anpassungsmitteilung und der papiergebundenen Lebensbescheinigung zugesandt.
Wenn Sie nicht am digitalen Verfahren teilnehmen können oder möchten, müssen Sie sich zur Bestätigung der Lebensbescheinigung persönlich an eine hierfür befugte Stelle wenden. In Norwegen können Sie sich an einen Notar (Notarius Publicus beim „tingrett“) wenden. Auch die Bestätigungen durch Stadtverwaltungen, Polizei, NAV, Pfarrämter/Rabbinate, Banken und das Rote Kreuz werden vom Rentenservice der Deutschen Post anerkannt.
Wenn Sie bei einem der deutschen Honorarkonsulinnen und -konsuln in Norwegen vorsprechen möchten, kontaktieren Sie diese bitte direkt für eine Terminvereinbarung.
Zur Ausstellung der Bescheinigung durch die Botschaft Oslo können Sie dienstags und donnerstags zwischen 10.00 und 11.00 Uhr ohne Termin in der Botschaft vorsprechen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Wir empfehlen daher die Nutzung des digitalen Verfahrens oder die Einholung der Bestätigung durch norwegische Stellen.
Nur falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst vorsprechen können, kann dies eine Person Ihres Vertrauens für Sie tun. In diesem Fall ist zusätzlich eine aktuelle ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) auf der Lebensbescheinigung im Teil C1 Rückseite durch einen Arzt/ ein Krankenhaus/ eine Pflegeeinrichtung notwendig.
Lebensbescheinigungen für eine deutsche gesetzliche Rente, eine Beamtenpension, für eine Entschädigungszahlung sowie für eine gesetzliche Rente aus einem Mitgliedstaat der EU oder EWR werden von der Botschaft und den Honorarkonsulinnen und -konsuln gebührenfrei erteilt. Lebensbescheinigungen für eine betriebliche oder private Rente bzw. Zusatzrente sind gebührenpflichtig (z.Zt. 34,07 €).