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Gebühren

Norwegische Banknoten

Norwegische Banknoten © Norges Bank

18.03.2026 - Artikel

Unsere Gebühren nach dem aktuellen Wechselkurs

Wichtiger Hinweis

Die Gebühren sind in der Botschaft bezahlbar in norwegischen Kronen, per Karte (VISA/Mastercard). Die Karte muss physisch vorliegen. Kontaktlose und Wallet-Payments (z. B. Google Pay oder Apple Pay) sind leider nicht möglich. Die/der Karteninhaber/in muss anwesend sein, um den Belastungsbeleg zu unterschreiben. Da der Betrag vom Auswärtigen Amt in Euro abgebucht wird, muss die Karte für Auslands- und Onlinezahlungen freigeschaltet sein. Sollten Sie keine Kartenzahlung wünschen, kann die Gebühr auch in bar (kontant) in norwegischen Kronen entrichtet werden.


ACHTUNG: Die Angaben in NOK richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs der Botschaft und können sich täglich ändern.

Reisepass und Personalausweis

Reisepass ab 24 Jahre
106 EUR / 1.177 NOK

Reisepass unter 24 Jahre
73,50 EUR / 816 NOK

Für die Bestellung eines Reisepasses im Expressverfahren (schnellere Herstellung bei der Bundesdruckerei) wird ein Zuschlag von 32 EUR erhoben:


Reisepass ab 24 Jahre im Expressverfahren
138 EUR / 1.532 NOK
Reisepass unter 24 Jahre im Expressverfahren
105,50 EUR / 1.171 NOK

Vorläufiger Reisepass
75 EUR / 833 NOK

Personalausweis ab 24 Jahre
89 EUR / 988 NOK

Personalausweis unter 24 Jahre
70,60 EUR / 784 NOK

Annahme und Weiterleitung eines Pass- oder Personalausweisantrages (nur für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres möglich) durch den Honorarkonsul oder die Honorarkonsulin:

83 Euro / 922 NOK

Diese Gebühr wird zusätzlich zu den Gebühren für den Pass / Personalausweis erhoben.

Visa / Visumsantrag

75 EUR / 833 NOK

(payable by credit Card or VISA/Mastercard / also payable with NOK in cash )

Personenstandsangelegenheiten

Unterschriftsbeglaubigung auf einer isolierten Namenserklärung oder auf einem Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt oder Auslandseheschließung (mit Namenserklärung)

85 EUR / 944 NOK

Für die Bescheinigung über die Namensführung erhebt das zuständige Standesamt in Deutschland eine weitere Gebühr. Diese muss als Überweisung bezahlt werden.

Beglaubigungen

Beglaubigte Kopien

31 EUR / 344 NOK per Seite

Sofern im Zusammenhang mit Namenserklärungen oder Geburtsanzeigen mehrere beglaubigte Kopien übersandt werden müssen, fällt nur eine Gebühr an.

Unterschriftenbeglaubigung

60 EUR / 666 NOK

Bescheinigungen

Konsularische Bescheinigung mit Vorlage (z.B. Bestätigung für die Beantragung eines Führungszeugnisses)

36 EUR / 400 NOK

Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage

75 EUR / 833 NOK

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