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Abmeldung aus Deutschland
Mietvertrag für Wohnung, © Colourbox
Sie benötigen die Abmeldebescheinigung, damit die deutsche Botschaft in Passangelegenheiten für Sie tätig werden kann.
In Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen.
Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.
Achtung: Sie werden in Deutschland nicht automatisch abgemeldet, wenn Sie sich in Norwegen anmelden.
Sofern Sie in Deutschland noch gemeldet sind, müssen Sie sich zur Ausstellung eines neuen Reisepasses an die für Ihren Wohnort zuständige Passbehörde in Deutschland wenden. Die deutsche Auslandsvertretung ist in diesem Fall für die Ausstellung eines neuen Reisepasses örtlich nicht zuständig und kann daher nur im Ausnahmefall und nur mit ausdrücklicher Ermächtigung der zuständigen Passbehörde an Ihrem deutschen Wohnort für Sie tätig werden. Dadurch ist eine zeitliche Verzögerung unvermeidlich. Zudem müssen nach der Passgebührenverordnung erhöhte Gebühren erhoben werden.